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5. Februar 2007

Planerladen untersuchte die Chancen von Migranten bei der Online-Wohnungssuche

Bei einem "Testing" in Online-Wohnungsbörsen kam der Planerladen zu dem alarmierendes Ergebnis, dass 42 Prozent von 105 getesteten Vermietern türkische gegenüber deutschen Mietinteressenten benachteiligen. Der Planerladen fordert daher einen Anti-Diskriminierungs-Kodex. Die Untersuchung fand im Rahmen des vom Land NRW geförderten Integrationsprojektes des Planerladen e.V. statt.

Dass es Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche schwerer haben als ihre deutschen Mitbürger, erfährt der Planerladen e.V. immer wieder aus den Schilderungen von Migrantinnen und Migranten, die bei ihrer Wohnungssuche auf die offene oder verdeckte Ablehnung durch - deutsche - Vermieter gestoßen sind. Oft reicht schon ein ausländischer Akzent oder die Nennung eines ausländischen Namens am Telefon, um die Wohnungssuche rasch enden zu lassen.

Selbst wenn Migranten ein gutes Einkommen vorweisen können, gebildet sind und "westlich" auftreten, finden sie nur sehr schwer Wohnungen gerade in den so genannten "besseren" Stadtteilen, beispielsweise im Dortmunder Süden. So sind sie häufig gezwungen, sich auf die traditionellen Einwandererquartiere im Dortmunder Norden zu beschränken. Von einem offenen Wohnungsmarkt kann für sie also nicht die Rede sein. Diese strukturelle Benachteiligung ist in der Vergangenheit bereits in mehreren wissenschaftliche Studien bestätigt worden, mit dem Tenor: Ausländer werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt, weil sie Ausländer sind.

Außer den Berichten von Betroffenen, liegen aber keine genauen Zahlen darüber vor, wie sehr Migranten von solchen Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind. So etwas kennt man nur aus den USA, wo im Rahmen von "Testings" zwei ansonsten merkmalsgleiche Wohnungsinteressenten, die sich nur in ihrer Herkunft oder Hautfarbe unterscheiden, zu den Vermietern gehen und ihre - oft unterschiedlichen - Erfahrungen dokumentieren. Die Ergebnisse werden hinterher objektiv verglichen und ausgewertet.

"Testing" wird in den USA schon seit den 1970er Jahren im Wohnbereich angewendet. Im Auftrag der US-Regierung führen verschiedene Organisationen immer wieder Testings durch, um insbesondere die Benachteiligung von Schwarzen und von Hispanoamerikanern aufzudecken.

Um auch hierzulande mehr über das Ausmaß der Benachteiligungen von Migranten zu erfahren, griff der Planerladen ebenfalls zur Methode des "Testings" und nahm sich zunächst die Wohnungsangebote der Immobilienbörsen im Internet vor. 150 Vermietern wurde einmal eine E-Mail-Anfrage von einem offensichtlich deutschen und einmal von einem offensichtlich türkischen Wohnungsinteressenten geschickt. Die in korrektem Deutsch formulierten, inhaltlich absolut identischen Anfragen unterschieden sich nur in Stil und Wortwahl sowie insbesondere in der Nennung des Absenders, der einmal auf einen typisch deutsch und einmal auf einen typisch türkisch klingenden Namen lautete. Der Planerladen registrierte daraufhin, wie viele Vermieter sich auf die jeweilige Anfrage per E-Mail oder telefonisch zurückmeldeten und in welcher Weise sie dies taten. Das Ergebnis ist eindeutig. 56 Prozent der Vermieter antworteten dem deutschen und dem türkischen Interessenten in gleicher Weise, aber 42 Prozent der Vermieter antworteten nur dem deutschen Interessenten und ließen die Anfrage des offensichtlich türkischstämmigen Testers von vornherein unbeantwortet.

Das Integrationsprojekt des Planerladen hält das Ergebnis für alarmierend. Dass so viele Anfragen nur aufgrund der Nennung eines türkisch klingenden Absendernamens von den Vermietern ignoriert wurden, überraschte den Planerladen. Zwar hatte er mit einer Ungleichheit gerechnet, aber nicht in diesem überdeutlichen Ausmaß.

Der Planerladen fordert alle Wohnungsvermieter auf, sich nicht vorschnell von Vorurteilen über Migranten leiten zu lassen, sondern allen Wohnungsbewerbern, egal welcher Herkunft, die gleichen Chancen einzuräumen und einzelne nicht zu diskriminieren.

Die Betreiber der betrachteten Online-Immobilien- und -Wohnungs-Börsen könnten ebenfalls etwas tun und beispielsweise einen "Nicht-Diskriminierungs-Kodex" für Immobilienanbieter als unverzichtbaren Bestandteil ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulieren. Gleiches gilt für die Immobilienseiten der Tageszeitungen, wenn man den klassischen Bereich der Wohnungsannoncen betrachtet. Dies wären eindeutige Signale dahingehend, dass in dem jeweiligen Online-Angebot oder der jeweiligen Tageszeitung keine diskriminierenden Anbieter geduldet werden.

Eine Dokumentation der Untersuchung mit allen Ergebnissen kann beim Planerladen e.V. bezogen werden.