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10. März 2009

Planerladen untersuchte die Chancen von Migranten bei der Wohnungssuche anhand eines Telefon-Testings

Alarmierendes Ergebnis: Ein Fünftel der getesteten Vermieter benachteiligen türkische gegenüber deutschen Mietinteressenten. Kontinuierliche Messungen und Anti-Diskriminierungs-Kodex gefordert!

Bei einem telefonischen „Testing" mit regionalen Immobilienanzeigen kam der Planerladen e.V. zu dem alarmierenden Ergebnis, dass 19% von 482 getesteten Vermietern türkische gegenüber deutschen Mietinteressenten nachweislich benachteiligen. Die Untersuchung fand im Rahmen des vom Land NRW geförderten Integrationsprojektes statt.

Immer wieder erfährt der Planerladen e.V. aus den Schilderungen von Migrantinnen und Migranten, dass es Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche schwerer haben als die Einheimischen. Vielfach stoßen sie auf offene oder verdeckte Ablehnung bei Vermietern; dabei reicht häufig schon ein ausländischer Akzent oder die Nennung eines ausländischen Namens am Telefon, um die Wohnungssuche schnell zu beenden. Selbst wenn Migranten ein gutes Einkommen vorweisen können, gebildet sind und „westlich" auftreten, finden sie sogar in den „durchschnittlichen" Wohnlagen schwerer Wohnungen. Häufig sehen sie sich dann gezwungen, mit einer Wohnung in einem der traditionellen Einwandererquartiere z.B. im Dortmunder Norden Vorlieb zu nehmen, während ihnen die besseren Wohnstandorte wie z.B. Dortmunder Süden sogar völlig verwehrt bleiben. Von einem offenen Wohnungsmarkt für sie kann also nicht die Rede sein.

Der Planerladen e.V. setzt sich mit dieser strukturellen Benachteiligung schon seit mehreren Jahren auseinander - als Reaktion darauf, dass außer den Berichten von Betroffenen keine genauen Zahlen über Diskriminierungsfälle von Migranten auf dem Wohnungsmarkt vorlagen. Der Planerladen bedient sich dabei der Testing-Methode zur Dokumentation des Ausmaßes der Benachteiligungen von Migranten. Im Rahmen dieser Untersuchungen dokumentieren zwei ansonsten merkmalsgleiche Wohnungsinteressenten, die sich nur in ihrer Herkunft oder Hautfarbe unterscheiden, ihre – oft unterschiedlichen – Erfahrungen bei der Wohnungssuche. 2006 standen zunächst die Wohnungsangebote von Immobilienbörsen im Internet im Mittelpunkt. 2007 und 2008 setzte der Planerladen die Testing-Reihe fort, nachdem er zuvor eine Veröffentlichung mit Empfehlungen zur Methode des „Testing als Diskriminierungsnachweis“ herausgebracht hatte.

Über regionale Immobilienanzeigen wurde, nach dem gleichen Muster wie beim Online-Testing, ein telefonisches „Paired Ethnic Testing“ in sieben Ruhrgebietsstädten in drei Testing-Staffeln mit 482 telefonischen Anfragen durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die türkische Tester-Identität bekam doppelt so viele Absagen wie der deutsche Tester, während der deutsche Tester 24% mehr Zusagen als der türkische Tester erhielt. In den Gesprächen kamen offene und direkte rassistische Diskriminierungen gegenüber der türkischen Tester-Identität nicht vor; die verdeckte Diskriminierung wurde nur im Gespräch mit dem deutschen Tester offensichtlich.

Die geringere Ungleichbehandlung im Vergleich zum Online-Testing von 2006 (42 % Benachteiligung) erklärt sich schon dadurch, dass eine direkte Absage per E-Mail leichter fallen dürfte als in einem direkten Gespräch. So muss der Wohnungsanbieter beim Telefonkontakt mit Rückfragen rechnen. Auch wird die zwischenzeitlich erfolgte Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht ohne Wirkung auf das Vermieterverhalten geblieben sein. Für den Planerladen e.V. ist das Ergebnis nach wie vor alarmierend.

Deshalb brauchen wir eine kontinuierliche „Messung“ des Diskriminierungsgrades auf dem Wohnungsmarkt durch ein systematisches Testing mit realen Tester-Personen in Form von Intervallstudien nach US-amerikanischem Vorbild. Erst eine solche Drohkulisse zur aktiven Umsetzung des AGG wird die fraglichen Wohnungsmarktanbieter dazu bewegen, von ihren diskriminierenden Belegungspraktiken Abstand zu nehmen.

Betreiber von Tageszeitungen mit Wohnungsannoncen könnten sich ebenfalls einbringen und beispielsweise einen „Anti-Diskriminierungs-Kodex" für Immobilienanbieter als unverzichtbaren Bestandteil ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ein eindeutiges Signal dahingehend formulieren, dass in den jeweiligen Immobilienseiten keine diskriminierenden Anbieter geduldet werden.

Eine Dokumentation der Untersuchung mit allen Ergebnissen sowie die Broschüren der vorangegangenen Erhebungen können unter Materialien -> Broschüren & Berichte bezogen werden.