Um in von Armut besonders stark betroffenen Stadtteilen Besserung zu erzielen, spricht sich der Mieterverein in einem Artikel in den Ruhrnachrichten vom 13. Juli 2009 für einen flexibleren Umgang mit Miethöchstgrenzen aus, so dass Hartz-IV-Empfänger auch in „besseren“ Wohnstandorten die Chance auf eine Wohnung haben.
Bezug nehmend auf Beispiele aus andern Städten, wie z.B. Hamburg und Bremen, sollen durch dieses Modell Konzentrationen von Haushalten mit geringem Einkommen in Stadtteilen wie Scharnhorst oder der Nordstadt reduziert werden.
Experten der Stadtverwaltung halten dagegen: Die Ballung bestimmter sozialer Gruppen hinge nicht in erster Linie von der Miethöhe ab, sondern sei eher dem Grundsatz „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ geschuldet.
Als Beleg dafür werden die Erfahrungen mit der Auflösung der Asylbewerberheime in den 1990er Jahren herangezogen, deren Bewohner trotz gegenteiliger Empfehlung vielfach doch vermehrt in den benachteiligten Wohnquartieren untergekommen sind. Dass daran allerdings auch auf dem Wohnungsmarkt bestehende strukturelle Zugangsbarrieren ursächlich zu beigetragen haben könnten, bleibt ebenso unerwähnt wie der Hinweis darauf, dass die damaligen Asylbewerber kaum mit der sehr heterogenen Zusammensetzung der heutigen Zuwanderergruppen sowie der Hartz-IV-Empfänger vergleichbar sind.