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19. April 2016

advd: "Diskriminierung ist gesellschaftliche Realität - Eine offensive Auseinandersetzung damit muss noch entstehen."

Anlässlich der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der Erhebung "Diskriminierung in Deutschland 2015" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fordert der advd Konsequenzen für die Antidiskriminierungspolitik.

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat heute die ersten Ergebnisse ihrer bundesweiten Erhebung „Diskriminierung in Deutschland 2015“ vorgestellt: Etwa jede_r Dritte gab in der Repräsentativbefragung an, in den letzten 2 Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Mehr als 12.500 Menschen beschrieben im Rahmen einer offenen Befragung eigene Diskriminierungserfahrungen. Geschildert wurden Diskriminierungen aufgrund unterschiedlicher Zugehörigkeiten bzw. Zuschreibungen in sämtlichen Lebensbereichen.

„Diese Umfrage ist wichtig. Sie macht Diskriminierung sichtbar und hat Betroffene darin bestärkt, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Wir versprechen uns viel von der tiefergehenden Analyse der Daten. Zugleich ist schon jetzt das grundlegende Ergebnis deutlich erkennbar: Diskriminierung ist Alltag - die konstruktive Auseinandersetzung mit Diskriminierung hingegen muss noch entwickelt werden.“ kommentiert Birte  Weiß, Vorständin des advd.

Der advd sieht dringenden Handlungsbedarf und und fordert:

Antidiskriminierungskultur als Alltagskultur etablieren
Die Erfahrung der Antidiskriminierungsberatungsstellen zeigt: In Unternehmen und Behörden aber auch im Alltag ist Diskriminierung oftmals kein Thema. Wird Diskriminierung thematisiert, geht es in der Regel von den Betroffenen aus, die sich dabei aber nicht sicher sein können, wie ihre Beschwerde aufgenommen wird.  Nicht selten erleben sie, dass ihre Erfahrungen relativiert und in Frage gestellt und konkrete Beschwerden als Angriff zurückgewiesen werden. Diskriminierungsverantwortlichen Personen und Institutionen fehlt es einerseits an einer diskriminierungssensiblen Haltung und Wahrnehmung und andererseits an Handlungskompetenzen im Umgang mit konkreten Diskriminierungen. Antidiskriminierung muss als Thema institutionell verankert werden. Wichtige Ansätze hierfür sind u.a. ein transparentes und auf Veränderung ausgelegtes Beschwerdemanagement, proaktives Monitoring und Maßnahmen zum Nachteilsausgleich (sogenannte positive Maßnahmen).

Qualifizierte Beratungsangebote aufbauen und stärken
Betroffene stehen nach wie vor zu oft mit ihren Erfahrungen allein und können oftmals nicht auf professionelle Unterstützung zurückgreifen, um die erlebte Diskrimierung zu verarbeiten und ihr Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Qualifizierte und auf Diskriminierung spezialisierte Beratungsstellen existieren nur in wenigen Regionen und sind in der Regel prekär finanziert. Diese Angebote müssen flächendeckend ausgebaut werden, um eine niedrig-schwellige und wohnortnahe Unterstützung zu gewährleisten.

Ausbau des rechtlichen Diskriminierungsschutzes
Der aktuelle rechtliche Diskriminierungsschutz ist nicht ausreichend. So fehlt es in zentralen Rechtsbereichen wie der Bildung und dem Handeln staatlicher Akteure an einschlägigen Gesetzen. Ebenso fehlt ein Klagerecht für Verbände und Interessenvertretungen als Ergänzung des individuellen Klagerechts. 10 Jahre nach Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es an der Zeit, die Erfahrungen mit dem AGG auszuwerten und Schutzlücken zu schließen.

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein fundamentales Menschenrecht. Mit der Unterzeichnung zahlreicher völkerrechtlicher Verträge hat sich auch der deutsche Staat dazu verpflichtet selbst die Menschenrechte zu achten sowie Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu ergreifen. Es ist an der Zeit, dass er Menschenrechtsverletzungen im Inland stärker in den Fokus nimmt.

 

-> Hier geht es zu den Ergebnissen des Erhebung der ADS.