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7. März 2018

Aufnahmestopp der Tafeln in Marl und Essen: Überforderung rechtfertigt keine Diskriminierung - Stiftung bietet Unterstützung für Betroffene an

Die Stiftung "Leben ohne Rassismus", in dessen Beirat auch der Planerladen e.V. vertreten ist, sieht in der aktuellen Situation der Tafeln einen Spiegel für das wachsende Unvermögen des Staates, das menschenrechtlich gebotene Existenzminimum für alle Menschen - einschließlich geflüchteter und eingewanderter Menschen - zu sichern. Dies zu kompensieren, stellt die Tafeln vor immer größere Herausforderungen.

Ohne Zweifel ist die Essener Tafel, wie wohl die Mehrheit der Tafeln in Deutschland, mit einer stark gestiegenen Nachfrage und einem daraus resultierenden Verteilungskampf bedürftiger Menschen konfrontiert. Zweifellos stellt sich für die Geschäftsführungen der Tafeln auch die schwierige Frage, wie die gestiegene Nachfrage gesteuert werden kann.

Anstatt jedoch das mutmaßliche Fehlverhalten einzelner Tafelnutzer_innen zu sanktionieren und beispielsweise Wartelisten für alle einzuführen, legen einige Tafeln u.a. in Essen und Marl1 eine diskriminierende Ausschlusspraxis fest, indem sie die Lebensmittelvergabe an ausländische Menschen bzw. an alleinstehende Männer jedweder Herkunft direkt oder indirekt verweigern.

Aus Sicht der Stiftung ist dieses Instrument der Steuerung nicht nur diskriminierend, vielmehr befördert es rassistische Einstellungen und trägt auf diese Weise zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft bei.

Darüber hinaus steht diese Ausschlusspraxis im Widerspruch zu dem erklärten und satzungsmäßig verankerten Ziel der Tafeln, allen Menschen in besonderen Notlagen Unterstützung anzubieten. Angesichts des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot stellt sich die Frage, ob die Tafeln in Essen und Marl als eingetragene Vereine die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllen.

Die Frage nach der Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Ausschlusspraxis der Tafel ist nicht eindeutig zu beantworten. Das AGG erfordert das Zustandekommen eines Schuldverhältnisses zwischen der Tafel und ihren Nutzer_innen.
Hierzu gibt es unterschiedliche rechtliche Einschätzungen, so dass dieser Fall letztlich nur durch Gerichte entschieden werden kann. Neben dem AGG gibt es jedoch andere Vorschriften, auf die sich Betroffene gegebenenfalls berufen können.

Die Mitgliedsorganisationen der Stiftung „Leben ohne Rassismus“ bieten Menschen, die von den diskriminierenden Aufnahmebedingungen betroffen sind, Beratung zu ihren Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei Klageverfahren an.

Die komplette Pressemeldung der Stiftung inkl. aller Kontaktdaten finden Sie nachstehend: