1. Info
  2. Aktuell
  3. Standpunkte
  4. Konfliktmanagement
  5. Materialien
  6. Stiftung
  7. Links
  8. Suche
  1. News
  2. Archiv
  3. Aktionen
  4. Newsletter

Aktuell:

Aktuell  News  Detail
29. Januar 2026

Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt durch Bundesgerichtshof gestärkt – Planerladen und Mieterverein begrüßen Urteil

Der Bundesgerichtshof sprach einer Wohnungssuchenden eine Entschädigung zu, die aufgrund ihres pakistanischen Namens durch einen Makler diskriminiert wurde. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH begrüßen das Urteil. Es gibt Betroffenen mehr Rechtssicherheit sich gegen oft vermutete Diskriminierung zu wehren, da es Unsicherheiten bei der Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klärt.

Im konkreten Fall bewarb sich eine Frau mit pakistanisch klingendem Namen auf eine Wohnung und erhielt eine Absage. Um ihren Verdacht, dass sie aufgrund ihres Namens diskriminiert wurde zu überprüfen, führte sie mehrere Testings durch. Sie bewarb sich mehrfach sowohl mit verschiedenen ebenfalls pakistanisch klingenden Namen sowie den Namen „Schneider“, „Schmidt“ und „Spieß“, während sie die Angaben zum Einkommen, Haushaltsgröße und der Berufstätigkeit identisch beließ. Wenig überraschend für von Diskriminierung Betroffene sowie Beratungsstellen wie die der Planerladen gGmbH und dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. erhielten Schneider, Schmidt und Spieß Zusagen, während alle weiteren Besichtigungsanfragen vom Maklerbüro abgelehnt wurden.

Die durch die Testings erlangten Indizien deuteten darauf hin, dass die Betroffene aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert wurde. Nun würde sich nach dem AGG die Beweislast verschieben: Der Beklagte müsste nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Umstritten war jedoch, ob das AGG überhaupt greift, da die Diskriminierung von dem beauftragten Maklerbüro ausging und nicht vom Vermietenden, mit welchem schlussendlich ein Vertragsverhältnis bestehen würde.

Hausverwaltungen können als Passivlegitimierte für Diskriminierung haftbar gemacht werden

Die Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH kennt solche Fälle: „Vor vier Jahren haben wir zum Beispiel eine Person bei einer Klage in einem ganz ähnlichen Fall begleitet: Der Wohnungssuchende erhielt, nachdem er zuerst telefonisch mit einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung gesprochen hatte, auf seine Anfrage per E-Mail keine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Sein Verdacht auf rassistische Diskriminierung bestätigte sich nach einem eigenen sowie einem weiteren, von uns durchgeführten Testing“, berichtet Regina Hermanns, Mitarbeiterin der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH.

Bereits damals erkannte das Amtsgericht entgegen der früheren Rechtsprechung die sogenannte Passivlegitimation der Hausverwaltung an. Das bedeutet, dass von Vermietenden Beauftragte wie Maklerbüros oder Hausverwaltungen für diskriminierendes Verhalten verantwortlich gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartner des Mietverhältnisses sind. Da sich die Diskriminierung in einem sehr frühen Stadium des Anmietungsprozesses ereignete, in dem der*die Eigentümer*in noch gar nicht im Spiel gewesen ist, hat die Hausverwaltung die Vermietung im Wesentlichen beeinflusst, indem sie die Vermittlung vorgenommen hat. Auch die Ergebnisse der Testingverfahren wurden als Indizien dafür als ausreichend eingestuft, um eine Benachteiligung durch die Hausverwaltung nahezulegen.

Mehr Rechtssicherheit, doch weiterhin Reformbedarf

Dass diese Einschätzung nun im aktuell behandelten Fall vom BGH bestätigt wurde, gibt Anlaufstellen wie dem Mieterverein Dortmund oder dem Planerladen mehr Rechtssicherheit in der Beratungsarbeit, indem es Testings als Nachweis der Diskriminierung anerkennt und den Diskriminierungsschutz Betroffener durch das AGG stärkt. Doch trotz dieses wegweisenden Urteils besteht weiterhin Handlungsbedarf, da das AGG im Bereich Wohnen zu lückenhaft ist und dringend reformiert werden muss.

Eine Wohnung ist existenziell für die eigene Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Umso wichtiger, dass der BGH diejenigen stärkt, denen der Zugang hierzu aufgrund von Diskriminierung verschlossen bleibt“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mieterverein Dortmund.

 

Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. berät seine Mitglieder bei Fragen und Problemen zum Mietrecht.

Die vom MKJFGFI NRW geförderte Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH berät Betroffene bei rassistischer Diskriminierung im Bereich Wohnen. Hierzu zählen Rassismuserfahrungen bei der Wohnungssuche, mit der Nachbar*innenschaft oder mit Vermietenden.

 

-> ZuBeitrag in der Aktuellen Stunde des WDR v. 29.01.2026 (ab Min 30:58) - verfügbar bis 29.01.2028
-> Zu einem weiteren Beitrag vom WDR v. 29.01.2026 - verfügbar bis 29.01.2028