In dem im November 2009 veröffentlichten Eurobarometer Spezial 317 der Europäischen Kommission wurde wieder die Lage der Diskriminierung in der EU in Augenschein genommen: Die am meisten verbreitete Form stellt in Deutschland mit 54% (EU27: 61%) die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft dar, gefolgt von Alter (48%, EU27: 58%) und Behinderung (43%, EU27: 53%).
In der öffentlichen Meinung hat sich in der Wahrnehmung der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft kaum eine Veränderung seit 2008 ergeben (EU27: +1%); jedoch hat es einen Anstieg bei der Diskriminierung aufgrund des Alters (EU27: +16%) und von Behinderung (EU27: +8%) gegeben (-> zur Grafik).
3% der Befragten haben in den vergangenen 12 Monaten Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft erfahren (2008 waren es 2%). Damit liegt das Diskriminierungsmerkmal der ethnischen Herkunft auf Rang 3 hinter Alter (6%) und Geschlecht (3%). Wird die Gruppe der Befragten zugrunde gelegt, die sich zu einer ethnischen Minderheit zählen, so gaben ein Viertel der Europäer an, aufgrund der Herkunft diskriminiert worden zu sein (-> zur Grafik).
Bekämpfung von Diskriminierung
58% der Deutschen gehen davon aus, dass genügend Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierung unternommen werden (EU27: 49%, -> zur Grafik); das entspricht einem Anstieg von 5% seit 2008. Nur 4% haben dazu keine Meinung; das spricht für einen hohen Grad der Sensibilisierung für das Thema Diskriminierung in der Bevölkerung.
Kenntnisse der Gesetzeslage
Ähnlich wie im Vorjahr kennt nur ein Drittel aller Bürger in der EU die eigenen Rechte (EU27: 33%); in Deutschland ist die Situation noch dramatischer: Hier ist nur ein Viertel informiert (D: 26%, -> zur Grafik). Mehr als die Hälfte kennt sich mit der Gesetzeslage nicht aus (EU27: 52%, D: 51%, -> zur Grafik). Auch Menschen, die einer Minderheit angehören oder bereits Diskriminierung erfahren haben, kennen ihre Rechte nur geringfügig besser. Daraus folgt, dass diese Zielgruppe der Gefährdeten dringend stärker aufgeklärt werden muss!
Bevorzugte Anlaufstellen im Falle von Belästigung oder Diskriminierung
In Deutschland wird am häufigsten ein Anwalt kontaktiert (D: 65%, EU27: 51%), gefolgt von der Polizei (D: 47%, EU27: 55%) und Organisationen, die sich um Fragen der Gleichstellung kümmern (D: 44%, EU27: 35%). Hier lassen sich deutliche Unterschiede zum EU-Durchschnitt ablesen (-> zur Grafik).
Schlussfolgerungen
Quelle:
Europäische Kommission 2009: Eurobarometer Spezial 317: Diskriminierung in der EU im Jahr 2009; ein Download ist auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar